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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, welche Neublick-Supervision mit Auftraggebern im Bereich Seminar, Training, Coaching, Workshops, Events, Supervision abschließt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Dies gilt für Einzelpersonen, Gruppen oder Firmen. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten oder eines gesetzlichen Vertreters.

2. Vertrag
Anmeldungen zu Seminaren, Trainings, Coaching, Supervisionen und Programmen können telefonisch, mündlich, per Anmeldeformular oder per E-Mail erfolgen. Der Vertragspartner erhält nach Eingang seiner Anmeldung eine Bestätigung (E-Mail und/oder Brief) und alle relevanten Informationen. Mit der Bestätigung der Anmeldung ist die Buchung für beide Seiten verbindlich.

3. Leistungen
Inhalt und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im aktuellen Angebot, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Angaben in der Anmeldebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang oder Charakter der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch, wenn Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch nehmen, es sei denn die, ganz oder teilweise, Nicht-Inanspruchnahme ist auf ein Verschulden seitens Neublick-Supervsion zurückzuführen.

4. Sicherung der Leistung
Der Vertragspartner informiert Neublick-Supervision vor und während der vereinbarten Maßnahme über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

5. Honorare und Kosten
Alle Preisangaben beziehen sich auf die in der Auftragsklärung besprochene Personenzahl und die beschriebenen Leistungen. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, einschließlich Seminarkosten, zur Verfügung gestelltes Material, Honorarkosten sowie exkl. Umsatzsteuer. Fahrt- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Eventuell anfallende Fremdleistungen werden getrennt in Rechnung gestellt.

6. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Seminarleistungen sowie die entstandenen Kosten werden - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen der Leistungsträger.

7. Rücktritt durch den Kunden
Der Vertragspartner kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Neublick-Supervision. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann Neublick-Supervision einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Anspruch auf Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:
ab 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 30% des vereinbarten Betrages
ab 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 45% des vereinbarten Betrages
ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 70% des vereinbarten Betrages
ab 2 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn und bei Nicht-Inanspruchnahme ohne vorherige Absage 90% des vereinbarten Betrages. 
Der Nachweis höherer Kosten oder Schäden durch Neublick-Supervision bleibt davon unberührt.

8. Rücktritt durch Neublick-Supervision 
Im Falle einer erheblichen Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung der Veranstaltung durch objektiv gefahrenträchtige Natur- und Wetterverhältnisse, Erkrankung der Trainer, höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, außergewöhnliche und von Neublick-Supervision nicht beeinflussbare Umstände behält sich Neublick-Supervision das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemüht sich Neublick-Supevision um einen geeigneten Alternativtermin. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist Neublick-Supervision berechtigt, die Veranstaltung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen.

 

9. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl

Wird eine in der Ausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Neublick Supervision bis spätestens am 21. Tag vor Seminarbeginn vom Vertrag zurücktreten.

10. Programmänderung 
Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich Neublick-Supervision erforderliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen sowie den Einsatz anderer Trainer vor. Voraussetzung ist, dass diese Änderungen/Abweichungen nach Vertragsabschluss notwendig werden, von Neublick-Supervision nicht treuwidrig herbeigeführt werden und diese Änderungen/ Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

11. Mitwirkungspflicht 
Bei allen Veranstaltungen von Neublick-Supervision wird vorausgesetzt, dass die TeilnehmerInnen gesund sind. Bestehende Krankheiten und evt. gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen, die den Verlauf der Veranstaltung beeinflussen könnten, sind den TrainerInnen vorab mitzuteilen. Während der Veranstaltung dürfen die TeilnehmerInnen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (Psychopharmaka etc.) stehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Dies gilt insbesondere für das unverzügliche Anzeigen von Beanstandungen oder körperlichen Beeinträchtigungen an die jeweilige Veranstaltungsleitung vor Ort.

12. Aufsichtspflicht 
Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen der Gruppe.

13. Teilnehmerausschluss und vorzeitiger Abbruch 
Um die Sicherheit der Einzelnen und der Gruppe zu gewährleisten, behält sich Neublick-Supervision vor, TeilnehmerInnen vom Veranstaltungsprogramm, Übungen oder einzelnen Aktionen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung von Sicherheitsregeln, Gefährdung, Beleidigung oder Schädigung anderer Personen oder Missachtung von Belangen des Natur- und Umweltschutzes. In derartigen Fällen oder bei vorzeitigem Abbruch infolge höherer Gewalt, Krankheit oder akuter Gefährdung von Personen bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung erhalten, ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Eventuell entstehende Mehrkosten der Teilnehmer haben diese selbst zu tragen.

14. Haftung 
Neublick-Supervision verpflichtet sich, alle Aktivitäten unter Beachtung der größtmöglichen Sicherheit für alle Beteiligte zu planen und durchzuführen. Dennoch erfolgt eine Teilnahme an den Veranstaltungen von Neublick-Supervision auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Der/die TeilnehmerIn ist während der Veranstaltung für sein/ihr Handeln und seine/ihre physische und psychische Eignung selbst verantwortlich. Neublick-Supervision weist ausdrücklich darauf hin, dass Natursport und erlebnispädagogische Veranstaltungen stets einem besonderen Risiko unterliegen. Auf besondere Gefahren wird bei den jeweiligen Übungen hingewiesen. Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, diese Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines/r TeilnehmerIn oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist ausgeschlossen. Neublick-Supervision haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten im Rahmen der Betriebshaftpflicht für Schäden, die auf ein Verschulden von Neublick-Supervision zurückzuführen sind. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

15. Fremdleistungen 
Werden einzelne Leistungen (Unterkunft, Mietausrüstung etc.) von Neublick-Supervision vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen dieses Vertragspartners. Neublick-Supervision haftet nicht für Fremdleistungen Dritter.

16. Datenschutz 
Personenbezogene Daten werden nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet. Sie werden ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht an Dritte weitergegeben.

17. Nutzungsrechte
Die von Neublick-Supervision angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen, Konzeptionen und Arbeitsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Neublick-Supervsion nicht genutzt, oder fotomechanisch und elektronisch vervielfältigt werden.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 
Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

19. Gerichtsstand 
Der Gerichtsstand ist Oy-Mittelberg

Stand: 01.05.2018 

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